Pferderecht
Als Reiterin und Schleswig-"Holsteinerin" ist der besondere Bezug zum Pferderecht vorprogrammiert und wird seit Änderung der Gesetzeslage im Jahr 2002 angeboten.
Bei diesem speziellen Rechtsgebiet sind die Besonderheiten zu berücksichtigen, damit eine erfolgreiche Geltendmachung der Ansprüche gewährleistet ist. Die Rechtsprechung entwickelt sich auch auf diesem Gebiet stetig, so dass hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten ist. Darum ist die Teilnahme an der jährlichen Fortbildungsveranstaltung im Pferderecht eine Pflicht aber auf Grund der Themen eine Kür.
In diesem Zusammenhang erstelle ich auch Kaufverträge für Käufer und Verkäufer, um einen Streit zu verhindern. Denn letztendlich haben wir hier über ein Lebewesen zu befinden. Zudem ist der Rechtsweg lang und in dieser Zeit fallen meist nicht unerhebliche Kosten für die Versorgung des Pferdes an. Die Kosten für einen Vertrag sind da, nach diesseitiger Auffassung gut angelegt.
Die Beratung von Tierärzten einschließlich der Geltendmachung von rückständigen Honoraren gehört auch zu den Dienstleistungen meiner Kanzlei.